Fördermöglichkeiten
Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Diese Zuschüsse können bis zu 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes (Bruttolohn inkl. Anteil Sozialversicherungsleistungen des AG) für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr betragen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beschäftigungsdauer mindestens doppelt so lange ist wie die Förderdauer.
Für behinderte und schwerbehinderte Menschen gelten Sonderregelungen.
Stellenbezogene Qualifizierung
In Verbindung mit einem festen Arbeitsverhältnis unterstützt die Kommunale Arbeitsförderung Qualifizierungsmaßnahmen. Sollte beim Arbeitnehmer kurzfristig Schulungsbedarf bestehen, so stimmen wir die Weiterbildung (Inhalt/Träger) mit dem Arbeitgeber ab und übernehmen hierfür anteilmäßig oder komplett die Kosten. Diese Maßnahme kann vor dem Arbeitsverhältnis durchgeführt werden.
Alle Fördermöglichkeiten sind abhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sowie seinen Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt. Sie werden von der Kommunalen Arbeitsförderung festgelegt.





