Regionale Zuständigkeiten der Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung der Kommunalen Arbeitsförderung ist eine Leistung der Sozialgesetze SGB II und SGB XII. Wir sind deshalb nur für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zuständig.
Die Beratung ist dezentral organisiert. Die für Sie zuständige Beratungsstelle entnehmen Sie bitte der Übersichtskarte.
Gehören Sie nicht zum oben genannten Personenkreis und haben trotzdem Schulden, so müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle der Wohlfahrtsverbände wenden.
| Kommunale Arbeitsförderung Kehl | ||
| Kommunale Arbeitsförderung Achern | ||
| Kommunale Arbeitsförderung Offenburg | ||
| Kommunale Arbeitsförderung Lahr | ||
| Kommunale Arbeitsförderung Wolfach |





