Lebensunterhalt, Sicherung des Lebensunterhaltes
Drei Leistungsarten für leistungsberechtigte Personen nach § 4 SGB II
Dienstleistungen
Arbeitsvermittlung, insbesondere §§ 14 – 18 SGB II
Geldleistungen
Regelbedarf, Sozialgeld, insbesondere §§ 19 ff SGB II
Sachleistungen
Insbesondere § 24, § 31a SGB II
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Regelbedarf/Grundbetrag ( § 20 SGB II)
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts für Ernährung, Körperpflege usw.
als Grundbetrag unter pauschalierter Einbeziehung einmaliger Bedarfe für Hausrat, Bekleidung
Alleinstehender 382,-- €
Partner, zwei Personen über 18 Jahre 345,-- €
Sonstige volljährige Angehörige 306,-- €
Kind bis Vollendung 6.LJ 224,-- €
Kind bis Vollendung 14. LJ 255,-- €
Kind ab 15.LJ 289,-- €
Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
werdende Mütter ab 13. Schwangerschaftswoche 17% vom Regebedarf
Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahre 36% vom Regelbedarf
Alleinerziehende mit 2 o. 3 Kinder unter 16 Jahre 36% vom Regelbedarf
Alleinerziehende mit 4 und mehr Kinder 12 % pro Kind max. 60% vom Regelbedarf
Behinderte gem. § 33 SGB IX 35% aus Regelbedarf
medizinisch begründete besondere Ernährung in angemessener Höhe
Warmwasseraufbereitung bei dezentraler Warmwassererzeugung
Die Mehrbedarfe sind begrenzt bei Akkumulierung auf höchstens 100% vom Regelbedarf.
Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
Anerkannt werden angemessene Unterkunftskosten im Hinblick auf Größe und qm-Preis.
Die angemessene Größe beträgt bis zu 45 qm bei 1 Person zzgl. 15 qm für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft.
Der angemessene qm-Preis bemisst sich nach der marktüblichen Wohnungsmiete des jeweiligen Wohnorts für Wohnung mittlerer Wohnlage und älterem Baujahr.
Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkaution und Umzugskosten können im Einzelfall nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter übernommen werden.
Weitere finanzielle Leistungen
Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Abweichende Erbringung von Leistungen
Nicht vom Regelbedarf umfasste Bedarfe wie bspw. Erstausstattungen für die Wohnung oder bei Schwangerschaft, sowie Reparaturen von therapeutischen Geräten.





