Leistungen
Anspruchsvorraussetzungen:
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten Personen die
1. zwischen 15 und 65 Jahre alt sind,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich haben.
Hilfebedürftig nach den Bestimmungen des SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt oder den der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann bzw. die erforderliche Hilfe nicht durch Dritte oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- Unterstützung bei Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme
- Aus- und Weiterbildung
- Geförderte Beschäftigung
- Indirekte Integrationsleistungen
Arbeitsvermittlung
- Passgenaue Vermittlung von arbeitssuchenden Menschen in den ersten Arbeitsmarkt
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungsarten für leistungsberechtigte Personen nach § 4 SGB II
- Regelbedarf und Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige (§ 20 SGB II)
- Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
- Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
- Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung





